Benutzerspezifische Werkzeuge

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Newsletter
Ich möchte das Inhaltsverzeichnis jeder neuen Ausgabe per E-Mail erhalten:
 
 

Autorenservice

Artikelaktionen

Richtlinien für die Erstellung von Zeitschriftenbeiträgen in der „Zak“

Hinweise für Autoren

Vielen Dank, dass Sie sich entschlossen haben, einen Beitrag für Zak zu verfassen. Zak ist eine Fachzeitschrift für Rechtsanwender, die zivilrechtliche Themen prägnant und praxisorientiert behandelt. Allerdings sind Prägnanz und Praxisorientierung Schlagworte, die mittlerweile fast jede juristische Fachzeitschrift für sich in Anspruch nimmt. Zak geht einen großen Schritt weiter und hat sich – um diesen Unterschied deutlich zu machen – klare Richtlinien für die inhaltliche und formale Gestaltung von Manuskripten gegeben.

 

Ausrichtung der Zeitschrift

Die 22-mal jährlich erscheinende Zak wendet sich an Praktiker (Richter, Rechtsanwälte, Notare, Juristen in der Privatwirtschaft sowie Juristen in Ausbildung). Neben besonders aktuellen Gesetzgebungs- und Judikaturteilen, die von der Redaktion gestaltet werden, enthält Zak kurze, praxisorientierte Beiträge von Autoren. Ziel der Zeitschrift ist es insbesondere, mit einer verständlichen und auf das Wesentliche konzentrierten Darstellung eine sinnvolle Ergänzung zur Komplexität der staatlichen Gratisrechtsinformation zu bieten.

Zak beschränkt sich auf Themen aus den Kerngebieten des Zivilrechts:

  • Familienrecht
  • Sachenrecht
  • Erbrecht
  • Schuldrecht (ohne Handelsrecht)
  • Miet- und Wohnrecht
  • Schadenersatzrecht
  • und – soweit die genannten materiellen Rechtsbereiche berührt sind –
    • Zivilverfahrensrecht (ohne Insolvenzrecht)
    • Exekutionsrecht
    • Internationales Zivilverfahrensrecht
    • Internationales Privatrecht

 

Richtlinien für Manuskripte

Als Manuskripte für Zak sind alle praxisorientierten Beiträge geeignet, insbesondere

  • Checklisten (auch grafisch aufbereitet in Flussdiagrammen bzw „Entscheidungsbäumen“),
  • Muster (für Vertragsklauseln, Anträge usw),
  • (Judikatur-)Übersichten, bevorzugt in Tabellenform,
  • Fachartikel und
  • Entscheidungsbesprechungen.

Ein Beitrag für Zak sollte idR nicht länger als zwei Druckseiten sein (ca 7.500 Zeichen ohne Leerzeichen) und darf jedenfalls drei Druckseiten (maximal 12.700 Zeichen ohne Leerzeichen) nicht überschreiten.

Die im Folgenden behandelten besonderen Richtlinien für die inhaltliche und formale Gestaltung von Fachartikeln gelten sinngemäß auch für andere Beiträge.

 

Inhaltliche Gestaltung

  • Um die rigide Längenvorgabe einzuhalten, empfiehlt es sich, die Darstellung auf eine eng umrissene Problemstellung zu beschränken und die Thematik nicht umfassend zu behandeln.
  • Im Vordergrund sollten die Information von Praktikern und der von Rechtsanwälten einzuhaltende „sichere Weg“ stehen. Praxisorientierung bedeutet, dass der Beitrag nicht primär mit dem Ziel verfasst werden sollte, Teil der wissenschaftlichen Diskussion zu werden. Dogmatische Abhandlungen sind daher zu vermeiden. Der Schwerpunkt der Darstellung muss auf der Rechtsprechung liegen. Kritik ist zwar unverzichtbar, sollte aber aus Sicht des Praktikers in den Mittelpunkt rücken, welche Einwendungen gegen die Judikatur mit Aussicht auf Erfolg erhoben bzw welche Widersprüche oder Unklarheiten ausgenützt werden können. Von der Praxis gewünscht werden auch „Beraterhinweise“ (Handlungsanleitungen) und „Mandanten-Tipps“.
  • Auch bei Entscheidungsbesprechungen steht nicht die wissenschaftliche Diskussion, sondern die Information von Praktikern im Mittelpunkt. Mit der Besprechung soll dem Leser primär eigener Rechercheaufwand abgenommen werden, indem die Entscheidung in Judikaturlinien eingeordnet wird, Unterschiede und Widersprüche aufgezeigt werden, praxisorientierte Kritik geübt oder die besondere Bedeutung der Entscheidung für Praktiker hervorgehoben wird.

 

Formale Gestaltung

Wir ersuchen Sie, sich beim Verfassen Ihres Manuskriptes an den im Folgenden beschriebenen inhaltlichen Aufbau zu halten. Zur Orientierung finden Sie im Anhang dieses Textes einen im Layout der Zeitschrift gesetzten Musterartikel.

  • Nach dem Titel des Artikels werden zunächst die wesentlichen Aussagen des Fachartikels kurz zusammengefasst (in maximal drei Sätzen bzw. fünf bis sieben Zeilen). Dieser Vorspann sollte die Problemstellung und eventuell einen Lösungsansatz enthalten. In Verbindung mit dem Titel eignet sich das Frage-Antwort-Schema hier besonders (Frage im Titel, Antwort in der Zusammenfassung).
  • Nach der Zusammenfassung beginnen die inhaltlichen Ausführungen. Im Text sollten höchstens zwei Überschriftenebenen verwendet werden, die fortlaufend nummeriert werden (1., 1.1.). Zur besseren Lesbarkeit und Übersicht wird empfohlen, Zwischenüberschriften gezielt zur Gliederung einzusetzen. Besondere praxisorientierte Inhalte können in einem eigenen Absatz hervorgehoben werden (zB Praxishinweise, Beispiele).
  • Dem Text folgt ein kurzes Literaturverzeichnis, in dem die zitierte Literatur vollständig erfasst wird. Darüber hinaus sollte nur die wichtigste weiterführende Literatur zum Thema aufgenommen werden.
  • Abkürzungen folgen grundsätzlich den AZR.
  • Zitate erfolgen nicht in Fußnoten, sondern im Text selbst (siehe unten).
  • Fußnoten sollten nur sparsam für weiterführende Hinweise eingesetzt werden, die im Textfluss stören würden, und sollten so formuliert sein, dass sie für sich eine praxisrelevante Aussage treffen. In Zak werden Fußnoten unter der Überschrift „Hinweise & Anmerkungen“ am Ende des Artikels gesetzt.
  • Zitierweise
    • Die Zitierung erfolgt nicht in Fußnoten, sondern im Text selbst mit Kurzzitaten.
    • In Hinblick auf die Praxisorientierung kommt Judikaturzitaten besondere Bedeutung zu. Literaturzitate sollten nur sparsam verwendet werden, wenn dies als Beleg oder zur weiterführenden Information unverzichtbar erscheint.

Judikatur

  • Entsprechend den wissenschaftlichen Regeln werden höchstgerichtliche Entscheidungen, deren Volltext im Internet (RIS, CELEX, Eur-LEX) frei zugänglich ist, als Primärquellen zitiert, dh mit Geschäftszahl und Entscheidungsstelle. Die Angabe der Geschäftszahl ermöglicht dem Leser zugleich den Zugriff auf den Volltext über das Internet. Lediglich als Service für den Leser wird nach einem „Ist-Gleich-Zeichen“ eine Fundstelle der Entscheidung in einer Zeitschrift angegeben, bevorzugt jene in der Zak (bzw in ihrer Vorgängerin ZRInfo). Mehr als eine Fundstelle sollte aus Platzgründen nicht angegeben werden. Die Nennung der Entscheidungsstelle entfällt beim OGH sowie in allen Fällen, in denen sich diese bereits aus dem Textzusammenhang ergibt.
Beispiele:

„... sind hingegen kein Naturalunterhalt an das Kind (stRsp, zB 2 Ob 220/04y = ZRInfo 2005/001).“
5 Ob 256/04i = Zak 2005/19
VfGH G 7/02 ua = ZRInfo 2002/276
„Nach einem Zwischenspiel, das zur Teilaufhebung des § 12a FLAG durch den VfGH führte (G 7/02 ua = ZRInfo 2002/276), ...“

  • Nicht frei verfügbare (insbesondere unterinstanzliche) Entscheidungen werden unter Angabe der Entscheidungsstelle mit der Fundstelle in einer Publikation (Sekundärquelle) zitiert.

Beispiel:
LG Salzburg EF 99.198

  • Eine Aussage sollte aus Platzgründen mit höchstens zwei Judikaturzitaten belegt werden, wobei aktuelle und grundlegende Entscheidungen zu bevorzugen sind.

Literatur

  • In Hinblick darauf, dass nach dem Artikel ein Literaturverzeichnis abgedruckt wird, werden im Text Kurzzitate verwendet, für die idR die Nennung des Autors (vor der Seitenzahl oder einer Randziffer) ausreicht. Wenn im Literaturverzeichnis mehrere Publikationen eines Autors enthalten sind, wird der Name des Autors um ein aussagekräftiges Wort aus dem Titel der Publikation ergänzt.

Beispiel:
Thöni
21 (im Text)
Thöni
, Geldunterhalt und Naturalunterhalt, in Harrer/Zitta
(Hg), Familie und Recht, Wien 1992. (im Literaturverzeichnis)

  • Da bei besonders kurzen Beiträgen (zB Entscheidungsbesprechungen) das Literaturverzeichnis entfällt, müssen Literaturzitate hier beim ersten Mal als Vollzitat und erst in der Folge als Kurzzitat gestaltet werden.
  • Abkürzungen bitte generell ohne Punkt („Artikel“ = Art, „Absatz“ = Abs, „zum Beispiel“ = zB), Ausnahmen: akademische und berufliche Titel, Textzitate.
  • Datumsangaben: nach folgendem Muster: 1. 1. 2010 (mit Leerschritt und ohne vorangehende „0“)
  • Geldbeträge: zB 1.500 €
  • Wir verwenden seit Beginn des Jahres 2000 ausschließlich die neue Rechtschreibung (Duden 25. Ausgabe, Stand Juli 2009).

 

Einreichen von Manuskripten

Ansprechpartner

Senden Sie das Manuskript bitte an Ihre Ansprechpartnerin in der Zak-Redaktion, die Ihnen auch gerne für Fragen zur Verfügung steht:

Katharina BacherMag. Katharina Bacher 

Tel: +43-1-534 52-1552

Fax: +43-1-534 52-146

E-Mail: Zak-Zeitschrift@lexisnexis.at

 

 

Für die Inhalte der Zeitschrift sind die Herausgeber (Hofrat des OGH Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr und Hofrat des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M) zuständig. Neu eingelangte Beiträge werden an die Herausgeber weitergeleitet, die über eine mögliche Publikation entscheiden bzw an Sie mit Änderungsvorschlägen herantreten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin im Verlag.

 

Übermittlung

Das Manuskript übermitteln Sie dem Verlag am besten elektronisch als Word-Datei per E-Mail an Zak-Zeitschrift@lexisnexis.at.

 

Persönliche Daten

Da wir die Zak-Autoren auch gerne persönlich „vorstellen“ wollen, ersuchen wir Sie um eine kurze Beschreibung Ihrer Person bzw Tätigkeit, inkl eventueller Publikationen. In der Autorenbeschreibung sollte möglichst auch eine Kontaktmöglichkeit für Leser angegeben werden (bevorzugt eine E-Mail-Adresse). Die Beschreibung würden wir auch gern mit einem Foto ergänzen. Dazu benötigen wir ein Foto in digitaler Form (JPG-, TIFF- oder EPS-Datei), wobei das Foto mindestens 5 cm breit sein und die Auflösung mindestens 300 dpi erreichen sollte.

Wegen der Veröffentlichungsrechte sollte Ihr Foto vorzugsweise privat aufgenommen worden sein oder mit dem Nachweis der Bewilligung durch den Fotografen versehen sein (für die Veröffentlichung in Druckwerken und im Internet (LexisNexis Homepage bzw. LexisNexis Online Produkte). Vielen Dank!

 

Druckfahnen

Sobald Ihr Beitrag zur Veröffentlichung angenommen wurde und zum Satz gekommen ist, erhalten Sie die Druckfahnen – üblicherweise per E-Mail als strukturierte Word-Datei im Änderungsmodus und als Ansichts-PDF – zur Korrektur. Aufgrund der besonders aktuellen Erscheinungsweise von Zak sind wir Ihnen für die umgehende Bearbeitung und Rückmeldung dankbar; die Silbentrennung ist in den Druckfahnen nicht zu beachten.

 

Publikation

Nach der Publikation Ihres Artikels erhalten Sie zwei Gratis-Belegexemplare des jeweiligen Heftes sowie ein Honorar, mit dem jegliche Verwertung des honorierten Beitrags abgegolten wird. Ihr Beitrag wird in der Folge auch in unsere Online-Services (LexisNexis® Online) aufgenommen.

 

Mit der Einreichung Ihres Manuskripts räumen Sie dem Verlag für den Fall der Annahme das übertragbare, örtlich unbeschränkte ausschließliche Werknutzungsrecht (§ 24 des Rechts der Vervielfältigung) in jedem technischen Verfahren (Druck, Mikrofilm etc) und der Verbreitung (Verlagsrecht) sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, einschließlich des Rechts der Vervielfältigung auf Datenträgern jeder Art, der Speicherung in und der Ausgabe durch Datenbanken, der Verbreitung von Vervielfältigungsstücken an die Benutzer, der Sendung (§ 17 UrhG) und sonstigen öffentlichen Wiedergabe (§ 18 UrhG) in allen Sprachen ein.

Mit dem vom Verlag geleisteten Honorar ist die Übertragung sämtlicher Rechte abgegolten. Aufgrund der Honorierung erlischt die Ausschließlichkeit des eingeräumten Verlagsrechts nicht mit Ablauf des dem Jahr des Erscheinens des Beitrags folgenden Kalenderjahres (§ 36 UrhG). Für die Verwertung durch Datenbanken gilt dieser Zeitraum keinesfalls.

 

Stammdaten

Da wir auch für die spätere Honorarabrechnung einige Daten von Ihnen benötigen, übermitteln wir Ihnen ein eigenes Stammdatenblatt für Autoren, das Sie bitte ausgefüllt an uns retournieren (am besten per E-Mail oder Fax).

 

Honorarabrechnung

Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Honorarabrechnung können Sie sich direkt an Frau Helga Czapka wenden:

Helga CzapkaHelga Czapka

Tel.: +43-1-534 52-1006

Fax: +43-1-534 52-140

E-Mail: Honorar@lexisnexis.at

 

 

 

Anhang: Musterdokument Aufsatz